drei Sachverhaltskomplexe (verbotene sexuelle Handlungen mit Tieren, Ziff. I. 4.1.; verbotene sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen, Ziff. I. 4.2. und Gewaltdarstellungen, Ziff. I. 4.3.) zur Last gelegt, welche auf den anlässlich der Hausdurchsuchung am 19.09.2017 in H.________ (Ortschaft), F.________Strasse, Domizil A.________ sichergestellten elektronischen Daten festgestellt werden konnten. Dem Beschuldigten wird insbesondere vorgeworfen, sich über elektronische Mittel verbotene Pornografie und Gewaltdarstellungen beschafft, zum Eigenkonsum – auf elektronischen Datenträgern abgespeichert – besessen und konsumiert zu haben.