505): Dem Beschuldigten werden drei Sachverhaltskomplexe hinsichtlich diesem Anklagepunkt [Widerhandlung gegen das Waffengesetz] vorgeworfen. Es handelt sich dabei um Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen ohne kantonale Ausnahmebewilligung (Ziff. I. 6.1.), Erwerb und Besitz einer Feu-