7. Sachverhalt 7.1 Vorwurf gemäss Ziff. I.6. der Anklageschrift – Widerhandlung gegen das Waffengesetz Betreffend den Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz verwies die Vorinstanz nach durchgeführter Beweiswürdigung auf den Sachverhalt der Anklageschrift (Band IV pag. 007 f., Ziff. I.6.) und legte diesen in kurzer Form dar (vgl. S. 26 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 505): Dem Beschuldigten werden drei Sachverhaltskomplexe hinsichtlich diesem Anklagepunkt [Widerhandlung gegen das Waffengesetz] vorgeworfen.