6. Vorbemerkung Die vorliegend relevanten Schuldsprüche wegen Gewaltdarstellungen und verbotener Pornografie sowie wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz sind zufolge der auf die Ziff. V.3. und V.4. des Urteilsdispositivs beschränkten Berufung in Rechtskraft erwachsen. Es ist nachfolgend deshalb nur kurz auf die den entsprechenden Schuldsprüchen zugrundeliegenden Sachverhalte und deren rechtliche Würdigung einzugehen.