3. In teilweiser Aufhebung und Abänderung der Ziffer V / 4 des Urteils des Regionalgerichts Oberland vom 19. Januar 2021 sei zu verfügen, dass dem Beschuldigten die folgenden Gegenstände nach Löschung der verbotenen Dateien auszuhändigen sind: 5 - 1 PC Mac - 1 externe Festplatte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.