4. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB):  1 Gebrauchsanweisung für Pistole Star, 9mm (ohne Waffe)  1 PC Mac  1 externe Festplatte [Verfügungen betreffend DNA und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sowie Eröffnungsformel]