3 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 16'400.00 und Auslagen von CHF 29'289.30, insgesamt bestimmt auf CHF 45’689.30. [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] IV. [Entschädigung amtliche Verteidigung] V. Weiter wird verfügt: 1. Dem Beschuldigten wird, verbunden mit der ambulanten Massnahme, die Weisung erteilt, sich regelmässig, mindestens alle 2 Monate, einer Kontrolle der Drogenabstinenz zu unterziehen.