Die Polizei- und Untersuchungshaft von insgesamt 4 Tagen werden im Umfang von 4 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird eine ambulante therapeutische Behandlung angeordnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird zugunsten der Massnahme aufgeschoben. 2. Zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 3'600.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt.