von der Anschuldigung der Hehlerei, angeblich begangen zirka zwischen 19.09.2017 (Hausdurchsuchung) und 26.03.2018 (fürsorgerische Unterbringung), evtl. auch früher (genaueres Datum nicht bekannt), in H.________ (Ortschaft), F.________Strasse, Domizil A.________, und an einem unbekannten Ort, durch Erwerb von zwei bewilligungspflichtigen Feuerwaffen ohne Waffenerwerbsschein ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. III. A.________ wird schuldig erklärt: