4. wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, angeblich mehrfach begangen am 17.09.2017 und früher, an verschiedenen Orten, namentlich in H.________ (Ortschaft), F.________Strasse, Domizil A.________, und G.________ (Ortschaft); wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 5'000.00, an den Kanton Bern. II. A.________ wird freigesprochen: