Ein Rechtsstreit gilt dann nicht als aussichtslos, wenn berechtigte Hoffnungen bestehen, dass er gewonnen werden kann. Davon darf dann ausgegangen werden, wenn sich auch eine Partei, die über genügend eigene Mittel verfügt, bei vernünftiger Überlegung zum Prozess entschliessen würde. Das Institut der unentgeltlichen Rechtspflege soll mit anderen Wor-