27. Das Bundesgericht hat sich im Zusammenhang mit stationären therapeutischen Massnahmen verschiedentlich mit der Frage der Dauer des mit ihnen verbundenen Freiheitsentzugs beziehungsweise dem Beginn der jeweiligen Frist auseinandergesetzt. Im Urteil 6B_691/2018 vom 19. Dezember 2018, publ. in: BGE 145 IV 65, hatte das Bundesgericht sodann zu beurteilen, ob der vorzeitige Massnahmenvollzug bei der Berechnung der Fünfjahresfrist von Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB einzubeziehen ist.