6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) führt er weiter an, die Allianz von Staatsanwaltschaft und Vollzugsbehörde führe zu einem unfairen Verfahren. Daran ändere auch das kantonale Gesetz nichts, da es der Kanton Bern bereits zuvor fertiggebracht habe, sich durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilen zu lassen, was angesichts einer Eintretenswahrscheinlichkeit von ca. 2% eine beachtliche Leistung sei (pag. 79). 17.3 Art. 111 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG;