8. Die gegen die Festsetzung des Vollzugsbeginns vom Beschwerdeführer, weiterhin vertreten durch Rechtsanwalt B.________, erhobene Beschwerde vom 5. November 2020 (vgl. amtliche Akten der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern [SID; nachfolgend Vorinstanz]; pag. 007 ff.) wies die Vorinstanz mit Entscheid vom 26. Februar 2021 (vgl. pag. 031 ff. der SID-Akten) ab. 9. Am 31. März 2021 erhob Rechtsanwalt B.________ namens des Beschwerdeführers beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 26. Februar 2021 und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 1 ff.; Hervorhebungen im Original): Vorfragen: