Soweit sich die Beschwerde gegen die Anordnung resp. Weiterführung der Sicherheitshaft richtete, ist das Bundesgericht darauf mit Urteil vom 3. Juni 2020 nicht eingetreten (Verfahren 1B 273/2020). Mit Urteil des Bundesgerichts vom 15. Juli 2020 wurde die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 15. November 2019 (vgl. E. I.5 oben) – soweit darauf eingetreten wurde – abgewiesen (vgl. pag. 965 ff. der BVD-Akten).