6. Mit Beschwerde in Strafsachen vom 28. Mai 2020 beantragte der Beschwerdeführer, neu vertreten durch Rechtsanwalt B.________, frist- und formgerecht im Hauptpunkt die Aufhebung der Urteilsdispositiv-Ziffern II., III. und VIII. des Urteils SK 19 110+111 des Obergerichts des Kantons Bern vom 15. November 2019 (vgl. E. I.5 oben), er sei vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung freizusprechen, es sei auf die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme zu verzichten und die angeordnete Sicherheitshaft sei aufzuheben (vgl. pag. 948 ff. der BVD-Akten). Soweit sich die Beschwerde gegen die Anordnung resp.