22 3. Zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1’000.00. V. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt Dr. B.________, wurde bzw. wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: