IX. Verfügung Für die weitere Verfügung wird auf das Dispositiv verwiesen. 21 X. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird eine Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt. II. Das Widerrufsverfahren PEN 15 247 wird gestützt auf Art. 46 Abs. 5 aStGB ohne Erhebung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung eingestellt. III.