Im Laufe des Strafverfahrens verhielt er sich anständig und kooperativ, was allerdings erwartet werden darf. Das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren ist somit neutral zu gewichten. Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist durchschnittlich, was sich ebenfalls neutral auswirkt. 16.3.3 Fazit Täterkomponenten Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten leicht straferhöhend aus. Die Kammer erachtet eine Erhöhung um 10 Strafeinheiten als angemessen, so dass unter Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten eine Strafe von 100 Strafeinheiten resultiert.