15. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Für die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung gemäss Art. 47 aStGB kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz unter Ziff. VI.1. verwiesen werden (S. 15 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 301 f.). Infolge der teilweisen Einstellung des Verfahrens sind die vorinstanzlichen Ausführungen zur Gesamtstrafenbildung i.S.v. Art. 49 aStGB obsolet.