62 f. bzw. pag. 153 f.). Zudem erstaunt die Präzisierungsfrage des Beschuldigten, «Also DNA oder Fingerabdrücke?» (pag. 50 Z. 117) und seine Bemerkung, DNA-Spuren blieben nur auf Glas oder einer Flasche (pag. 50 Z. 124) anlässlich der Einvernahme im Jahr 2015. Auch lässt der Umstand, dass der Beschuldigte über diese gesamte Einvernahme hinweg nie nachgefragt hat, wo seine DNA-Spur gefunden wurde (pag. 51 Z. 169 ff.) Fragen offen. Die seitens des Beschuldigten vorgebrachten Erklärungen, wie die DNA-Spur auf die sichergestellte(n) Flasche(n) gelangen konnte – jeder Mensch könne in eine Bar gehen und etwas trinken (pag. 50 Z. 135 f.);