Auch vor dem Hintergrund der prekären finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten (vgl. Fragebogen über die persönlichen Verhältnisse, pag. 246 f.) ist ein «Umweg» über die teure Schweiz unverständlich. Ein ähnliches Aussagenmuster legte der Beschuldigte hinsichtlich der Fragen zum Tatort an den Tag: Auf die Frage, ob er Biel kenne und ob er bereits einmal hier gewesen sei, sagte er aus, es könne sein, es könne aber auch nicht sein (pag. 49 Z. 67 f.). Auch auf Vorhalt von Fotos des Restaurants D.________ gab er anlässlich der delegierten Einvernahme am 10. April 2015 an, sich an diese Örtlichkeit nicht erinnern zu können (pag. 49 Z. 92 ff).