49 Z. 55 f.). Gegen Ende der Einvernahme gab der Beschuldigte zu Protokoll, in den Jahren 2013 bis 2014 in Italien gearbeitet zu haben, er könne einen Arbeitsvertrag vorlegen (pag. 51 Z. 151 ff.). Vor der Vorinstanz am 8. Mai 2020 gab er, im erneuten Widerspruch zu seinen vorherigen Aussagen, zu Protokoll, er habe sich zum Tatzeitpunkt auf der Durchreise von Spanien nach Frankreich über die Schweiz befunden (pag. 261 Z. 25 ff.). Für die Kammer macht es den Anschein, dass der Beschuldigte, entgegen seinen anfänglichen Aussagen, nicht oft in Rumänien gewesen ist.