Von den Strafverfolgungsbehörden dürfe aber durchaus eine sorgfältige Durchführung einer Strafuntersuchung und damit das Festhalten von Angaben zum Tatort und zu Beweismitteln mit einem gewissen Mass an Detaillierung erwartet werden. Dies gelte umso mehr, als es sich vorliegend um das einzige Indiz handle, welches den Beschuldigten mit dem Restaurant in Zusammenhang bringe. Es sei eine Vielzahl von Möglichkeiten denkbar, wie die DNA-Spur des Beschuldigten auf die Flasche(n) gekommen sei.