50 und pag. 261). Bei der gefundenen Spur handle es sich nur um ein DNA-Mischprofil, d.h. dieses werde durch ein zweites oder mehrere DNA-Profile überlagert. Der Gegenstand, auf welchem die DNA-Spur gefunden worden sei, sei von mehreren Personen benutzt bzw. berührt worden. Der Beweiswert dieses DNA-Mischprofil sei gemäss Dokumentationsblatt zum DNA-Profil und dem Polizeirapport als «reduziert» zu bezeichnen (pag. 177). Den Akten sei nicht zu entnehmen, ob an einer oder an mehreren (bzw. an beiden, d.h. an Cola und Orangenjus) PET-Flasche(n) DNA des Beschuldigten habe sichergestellt werden können.