187). Im forensisch-molekularbiologischen Gutachten des IRM Bern vom 27. April 2020 wird sodann festgehalten, dass das Ergebnis der durchgeführten biostatistischen Berechnungen, einer Likelihood-Ratio von über einer Milliarde, bedeute, dass das Resultat der DNA-Analyse über eine Milliarde Mal wahrscheinlicher sei, wenn die nachgewiesene DNA vom Beschuldigten stamme, als wenn sie von einer unbekannten, nicht mit dem Beschuldigten verwandten Person stammen würde (pag. 252). Den Strafregisterauszügen vom 10. April 2015 und 3. April 2020 (pag. 62 f. bzw. pag.