180). Dem beiliegenden Bericht (Hit-Meldung jMessageHandler) kann schliesslich noch entnommen werden, dass es sich bei dieser Spur um das Hauptprofil eines Mischprofils handelt sowie dass von der Übereinstimmung mit einer Spurengeberschaft ausgegangen werden könne, sofern kein eineiiger Zwilling oder ein genetisch naher Verwandter (Geschwister) als Spurengeber berücksichtigt werden müsse. Der Beweiswert der Spur sei reduziert und könne im Bedarfsfall durch das zuständige IRM berechnet werden (pag. 187).