011). Das Asservat wurde zwecks DNA-Typisierung an das IRM Bern übergeben und aus dem Beweismittel konnte ein DNA-Mischprofil isoliert werden (PCN ________). Beim Vergleich mit der EDNAIS-Datenbank konnte gemäss AFIS-Services die Spurengeberschaft mit der Person des Beschuldigten (PCN ________) angenommen werden. Im Rapport des KTD wird als Schlussfolgerung festgehalten, dass gestützt auf das DNA-Auswertungsresultat angenommen werden könne, der Beschuldigte habe an den erwähnten Flaschen biologisches Material hinterlassen (pag. 180).