251 f.), vor. Zudem befinden sich neben dem oberinstanzlich eingeholten Strafregisterauszug (siehe E. I.3 hiervor; pag. 337) bereits Auszüge datierend vom 10. April 2015 und 3. April 2020 (pag. 62 f., pag. 153 f.) in den Akten. Nach dem Anzeigerapport vom 14. Februar 2012 (pag. 1 ff.) hat die Täterschaft zunächst versucht, eine Fenstertüre aufzuhebeln. Da dies misslang, zerstörte sie eine Fensterscheibe einer Fenstertüre westseitig des Restaurants und stieg durch die entstandene Beschädigung (einem Durchbruch von ca. 50 x 45 cm) in das Gebäude ein.