4 fungsbegründung; pag. 345; S. 9 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 295). Vom Beschuldigten demnach bestritten und damit im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung eingehend zu prüfen, ist seine Beteiligung an der Entwendung eines Tresors samt dessen Inhalt (Bargeld und Gutscheine) am 10. Februar 2012 aus dem Restaurant D.________ an der C.________strasse in Biel. IV. Beweiswürdigung