9. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte stellt sämtliche Vorwürfe strafbaren Verhaltens seinerseits in Abrede. Von ihm wird einzig als möglich erachtet, im Tatzeitpunkt in der Schweiz auf Durchreise und im Rahmen dieser Reise als Gast im Restaurant D.________ in Biel gewesen zu sein (vgl. pag. 49 f. Z. 56, Z. 129 ff.; pag. 261 Z. 31 f.; S. 3 der Beru-