8. Vorwurf gemäss Anklageschrift Im Strafbefehl vom 11. April 2015, welcher vorliegend gemäss Art. 356 Abs. 1 Satz 2 StPO als Anklageschrift gilt, wird dem Beschuldigten u.a. vorgeworfen, am 10. Februar 2012 im Restaurant D.________ an der C.________strasse in Biel gemeinsam mit unbekannter Täterschaft einen Tresor, beinhaltend Bargeld und Gutscheine, behändigt und abtransportiert zu haben (pag. 93).