6. Rechtliche Grundlagen Für die theoretischen Grundlagen zur Revision der Fristen für die Verfolgungsverjährung gemäss Art. 97 StGB sowie zu den Vergehenstatbeständen von Art. 144 Abs. 1 StGB (Sachbeschädigung) und von Art. 186 StGB (Hausfriedensbruch) kann vorab auf die zutreffenden und vollständigen Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 7 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 293 f.). Der guten Ordnung halber ist in aller Kürze erneut festzuhalten, dass eine Tat grundsätzlich nach demjenigen Recht zu beurteilen ist, das im Zeitpunkt der Begehung in Kraft stand (Art. 2 Abs. 1 StGB).