1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) sprach A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 8. Mai 2020 (pag. 271 ff.) des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs, alles begangen am 10. Februar 2012 in Biel, schuldig (Ziff. I.1.-3. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 271 f.). Es verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu einer Freiheitsstrafe von 180 Tagen unter Anrechnung der bereits vollzogenen Haftdauer von 44 Tagen (Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteils; pag.