Die angefochtenen Schuldsprüche wegen Raub und Widerhandlung gegen das Waffengesetz sind zu bestätigen. Für eine Änderung der Kostenverlegung besteht kein Anlass. Folgerichtig hat der Beschuldigte die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens in Höhe von CHF 5'620.00 vollumfänglich zu tragen. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten werden in Anwendung von Art. 24 Bst. a VKD bestimmt auf CHF 2’500.00. Der Beschuldigte unterliegt nach dem Gesagten mit seinen Anträgen vollumfänglich. Die Reduktion im Strafmass erfolgte lediglich aufgrund der zwischenzeitlich neu erfolgten Verurteilung für andere Delikte.