Täterkomponenten Die allgemeinen Täterkomponenten wirken sich nach Würdigung des Gesagten, insbesondere unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Probleme des Beschuldigten im Umfang, wie diese bei der Einzelfallbeurteilung der neuen Delikte noch nicht berücksichtigt worden sind, von 1 Monat leicht strafmindernd aus. 21.5 Konkretes Strafmass Insgesamt resultiert eine hypothetische Gesamtfreiheitsstrafe von 33 Monaten, wovon die rechtskräftige Strafe des Ersturteils von 20 Monaten abzuziehen ist. Vorliegend resultiert demnach eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten als Zusatzstrafe zum