Die Kammer schliesst sich diesen Erwägungen an (S. 28 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 349 f.). Neue Erkenntnisse konnte die Kammer vorliegend einerseits aus dem Leumundsbericht der Polizei Neuenburg (pag. 418 ff.) und andererseits aus den in Neuenburg edierten Strafakten gewinnen. Der Beschuldigte erlitt mehrere Schicksalsschläge. Wie bereits erwähnt, verunfallte er im Sommer 2016 mit dem Fahrrad sowie bereits 1990 und 1992 mit dem Motorrad jeweils schwer. Aufgrund der Unfallfolgen wurde ihm im Jahr 2006 die vollständige Erwerbsunfähigkeit attestiert.