29 zielle Bereicherung ausübte. Er handelte damit aus rein egoistischen Beweggründen, was sich ebenfalls neutral auswirkt. 21.2.2 Vermeidbarkeit Das Leben des Beschuldigten ist seit Jahren vom Drogenkonsum geprägt, gefolgt von mehreren Therapien und erneuten Rückfällen. Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte unter einer schwerwiegenden Suchtproblematik leidet. Ebenfalls ist aufgrund der schweren Unfälle glaubhaft gemacht, dass der jahrelange Drogenkonsum mindestens teilweise auch schmerzmotiviert ist.