Sein Vorgehen (Einkassierenlassen des Biers, damit die Kasse geöffnet wird, sowie das Beschaffen einer Waffe und von Handschuhen), der ausgewählte Tatzeitpunkt (19:22 Uhr, es war bereits dunkel und neben dem Opfer hielten sich keine weiteren Personen im Tankstellenshop auf) sowie das ruhige Verhalten des Beschuldigten während der Tat weisen sodann auch auf eine erhöhte kriminelle Energie hin. Geringfügig relativiert wird dieser Aspekt jedoch wiederum durch die laienhafte und damit trotz Planung nicht allzu berechnende Tatausführung. Die gesamten Umstände wirken sich leicht verschuldenserhöhend aus.