2019, N 13 zu Art. 140). Der Beschuldigte bedrohte und nötigte das Opfer mittels vorgehaltener Waffe, ihn das Bargeld aus der Kasse entnehmen zu lassen. Die entwendete Deliktssumme beläuft sich auf CHF 1’369.90 und liegt damit noch im geringeren Bereich. Der Übergriff war nur von kurzer Dauer. Das Opfer wies keine physischen Verletzungen auf, verspürte aber während der Tat sowie auch noch während einer längeren Zeit danach – hauptsächlich wenn eine Person in den Tankstellenshop kam und niemand anderes anwesend war – Angst (pag. 41 Z. 141 f., pag. 103 Z. 229, pag. 104 Z. 234 ff.).