a BetmG (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr). Das Tribunal de police du Littoral et du Val-de-Travers, Boudry, hat für diesen Tatvorwurf zusammen mit den weiteren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz seinerseits bereits eine Gesamtstrafe gebildet, ausmachend 20 Monate. Weil das Urteil im abgekürzten Verfahren zustande kam, sind die Details der Strafzumessung nicht bekannt. Auf diese 20 Monate kann nicht zurückgekommen werden und sie müssen vorliegend unveränderbar als Einsatzstrafe gelten.