20. Methodik und Gesamtfreiheitsstrafe Der Beschuldigten wurde seit der vorinstanzlichen Verurteilung vom 15. Dezember 2020 mit Urteil vom 29. Juni 2021 durch das Tribunal de police du Littoral et du Val- de-Travers, Boudry, wegen Betäubungsmitteldelikten (Erwerb, Konsumation und qualifiziertem Heroinhandel), begangen von Herbst 2018 bis Herbst 2020 und damit zeitlich vor dem erstinstanzlichen Urteil im vorliegenden Fall, im abgekürzten Verfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten (Gesamtstrafe) verurteilt, unter Anrechnung einer Probezeit von 2 Jahren (vgl. Strafregisterauszug vom 8. November 2021; pag.