27 Geldstrafe angezeigt ist (S. 26 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 347 f.). Nachdem es das Verschlechterungsverbot zu beachten gilt, ist betreffend die Widerhandlung gegen das Waffengesetz die Frage nach der Strafart ohnehin obsolet: Die Kammer kann nur eine Geldstrafe von 1 bis zu 15 Tagessätzen ausfällen.