16. Konkurrenz Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte stehen die Tatbestände von Art. 140 Ziff. 1 aStGB (Raub) und Art. 33 Abs. 1 Bst. a (Widerhandlung gegen das Waffengesetz) in echter Konkurrenz zueinander. Es kann auf die entsprechenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 23 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 344 f.). 24 IV. Strafzumessung