Nach Würdigung sämtlicher Beweismittel, erachtet es die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte der Täter des von der Geschädigten beschriebenen, auf der Videoaufzeichnung festgehaltenen und in der Anklageschrift aufgeführten Überfalls auf die Tankstelle ist. Es kann somit festgehalten werden, dass der Beschuldigte am 14. Oktober 2017 um ca. 19:22 Uhr in Bern an der J.________strasse im Tankstellenshop U.________ einen Raub zum Nachteil von C.________AG (Gesellschaft) und des Opfers beging. Dabei ging er wie folgt vor: Nach Betreten des