Die Aussagen des Beschuldigten sind widersprüchlich. So erklärte er in seiner ersten Einvernahme bei der Polizei, er sei überrascht von den Vorwürfen. Er habe noch nie in seinem Leben einen Raub begangen (pag. 53 Z. 36 ff.). Gemäss Leumundsbericht vom 27. Oktober 2021 ist der Beschuldigte jedoch bereits seit Jahren für diverse Delikte polizeilich bekannt, u.a. auch wegen Raubes (pag. 420). Immerhin räumte er anlässlich der zweiten Einvernahme ein, mit 18 Jahren nach dem S.________ (Jugendheim) ein Delikt (zu Unrecht) angelastet erhalten zu haben.