422 ff.), sondern zur Beschaffung seiner Betäubungsmittel, wie er dies auch selber gegenüber der Neuenburger Polizei aussagte. Der Beschuldigte verkaufte nachweisbar mindestens seit dem 13. Oktober 2018 bis mindestens dem 13. Oktober 2020 (Tag seiner Anhaltung in Neuenburg) an ca. 20 Klienten regelmässig Heroin, was ihm erlaubte, ca. 10 Gramm Heroin wöchentlich zum Eigenkonsum zu finanzieren (pag. 10 Z. 68 und Z. 74, pag. 11 Z. 145 ff., pag. 32 Z. 61 ff. der Neuenburger Akten). Daneben benötigte er auch noch Geld für Cannabis, Zigaretten, Lebensmittel und Transport. Zudem hat er eine schwer krebskranke Freundin, welche er unterstützen will (pag. 113 Z. 560, pag. 114 Z. 576).