Wie obenstehend bereits angeführt, konsumiert er Heroin. Seinen Drogenkonsum konnte er wohl kaum aus der mageren SUVA-Invalidenrente und den kleinen Zusatzverdiensten (pag. 113 Z. 556 f., pag. 461 Z. 31 ff.) finanzieren. Er benötigte dringend (Bar-)Geld und zwar nicht zur Bezahlung seiner Steuer- und Krankenkassenausstände. Für diese Pflichten ist die Zahlungsmoral des Beschuldigten seit Jahren nachgewiesenermassen schlecht (vgl. Betreibungsregisterauszug vom 15. Oktober 2021; pag. 422 ff.), sondern zur Beschaffung seiner Betäubungsmittel, wie er dies auch selber gegenüber der Neuenburger Polizei aussagte.