Es ist jedoch klar ersichtlich, dass der Täter die Tat nicht gänzlich durchdacht oder im Voraus detailliert geplant hat: Beim Behändigen des Kasseninhalts behält der Täter zunächst die Waffe in der rechten Hand, legt sie dann jedoch auf die Theke und greift mit beiden Händen in die Kasse, da es ihm offensichtlich Schwierigkeiten bereitet, deren Inhalt nur mit einer Hand (wohl auch aufgrund der Handschuhe) zu entnehmen. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde hierzu vor erster Instanz zutreffend angeführt, dass ein Profi niemals seine Waffe niederlegen, sondern sich die Beute vom Opfer aushändigen lassen würde (pag.