Das angesteuerte Ziel des Täters steht weder fest noch ist es von Relevanz. Auch ist es über diverse Wege möglich, an die H.________strasse bzw. N.________strasse zu gelangen. Das laienhafte Vorgehen, welches auf den Aufnahmen der Überwachungskameras zu sehen ist, spricht nicht für einen abgebrühten, durchorganisierten Profi. Zwar ist von einer gewissen Planung der Tat auszugehen. Es ist jedoch klar ersichtlich, dass der Täter die Tat nicht gänzlich durchdacht oder im Voraus detailliert geplant hat: